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Bereitschaftsdienstärzte von der Sozialversicherung befreien

Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt die Initiative der Länder im Bundesrat, die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten in Notfallpraxen weitgehend von der Sozialversicherungsbeitragspflicht zu befreien. Die Arbeit in den Notfallpraxen kann nur mit zusätzlichen approbierten Ärztinnen und Ärzten aufrechterhalten werden.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt es, dass die Länder im Bundesrat in ihrer Sitzung am 12. Mai 2023 die Initiative ergriffen haben, die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten in einer Notfallpraxis weitgehend von der Sozialversicherungsbeitragspflicht zu befreien.

„Dieser Notdienst in den sprechstundenfreien Zeiten, vor allem an den Wochenenden und Feiertagen, ist von überragender gesundheitspolitischer Bedeutung“, sagte Manne Lucha.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen berichten, dass sie die Arbeit in den Notfallpraxen nur mit zusätzlichen approbierten Ärztinnen und Ärzten aufrechterhalten können. „Wir brauchen diese engagierten Ärztinnen und Ärzte dringend, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten auch in Zukunft zu gewährleisten. Deshalb liegt der Ball jetzt beim Bund, hier für Rechtssicherheit für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu sorgen“, erläuterte Minister Manne Lucha abschließend.

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